Müssen wir mit dem Risiko eines Hackerangriffs auf unsere digitale Welt leben?
21. März 2022Nichts beschädigt, niemand verletzt und trotzdem zahlen?
Das unterschätzte Risiko, der reine Vermögensschaden
Planen, aufklären, beraten sind häufige Tätigkeiten in vielen Berufen. Wer arbeitet macht hin und wieder auch einmal einen Fehler, der zu einer Schadenersatzforderung führt.
Fast jeder Unternehmer hat für seine Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber zumeist nur Sach- und Personenschäden ersetzt. Was aber wenn der Geschädigte nur einen finanziellen Schaden geltend macht?
Hier müssen die meisten Betriebshaftpflichtversicherungen passen und lehnen den Versicherungsschutz gleich im Vorhinein ab.
Neben dem geforderten Schadenersatz müssen Sie dann auch noch für die Prüfung und Abwicklung des Schadens aufkommen. Oft sind allein schon die Kosten der Abwehr einer zu Unrecht geforderten Entschädigung enorm hoch und dazu kommt dann noch ein hoher zeitlicher Aufwand.
Zur Abdeckung dieser Schäden hilft eine Deckung für sogenannte reine Vermögensschäden, die von Versicherern – wenn überhaupt – nur sehr eingeschränkt angeboten wird
Wir beraten sie gerne, ob mit Ihrer Tätigkeit das Risiko eines reinen Vermögensschadens verbunden ist und bieten die passende Lösung an!